Letter of Intent: Bedeutung und Einsatz in der Praxis

Ulrike Kallmayer

Letter of Intent: Handschlag bei Vertragsunterzeichnung zwischen Geschäftspartnern

Rechtssicherheit ist für Unternehmen, Vermieter und Projektpartner ein entscheidender Erfolgsfaktor. Ob beim Abschluss großer Verträge, der Gestaltung eines Letter of Intent oder der Frage, wer für Nebenkosten haftet – klare Regelungen schaffen Vertrauen und schützen vor Risiken. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum der Letter of Intent im Geschäftsleben unverzichtbar ist, welche Unterschiede zu Vorvertrag und Memorandum of Understanding bestehen und welche Folgen das BGH-Urteil zur Haftung von Grundstückseigentümern für die Praxis hat. Ziel ist es, Unternehmern und Eigentümern Orientierung zu geben und konkrete Handlungstipps für mehr Sicherheit im Geschäftsalltag zu liefern.

Ein Letter of Intent (LOI) ist im Wirtschaftsleben kaum noch wegzudenken. Er dient als schriftliche Absichtserklärung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die sich in Verhandlungen über ein größeres Projekt befinden. Typischerweise kommt der LOI bei Unternehmenskäufen, Joint Ventures oder Großprojekten zum Einsatz. Sein Zweck ist es, die bereits erzielten Zwischenergebnisse festzuhalten und die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen zu dokumentieren. Auch wenn der LOI rechtlich meist keine verbindliche Zusage zum Vertragsabschluss darstellt, entfaltet er dennoch eine erhebliche Bindungswirkung. Das liegt daran, dass die Parteien sich in späteren Gesprächen auf die Inhalte berufen können. Für Unternehmer ist es deshalb entscheidend, einen LOI präzise zu formulieren. Ungenaue oder missverständliche Formulierungen können rechtliche Pflichten auslösen, die ursprünglich nicht gewollt waren. Besonders wichtig sind Regelungen zur Vertraulichkeit, zu Kosten und zu den Rahmenbedingungen weiterer Gespräche. Wer im Mittelstand oder in Großprojekten tätig ist, sollte den LOI nicht als reine Formalie betrachten, sondern als strategisches Instrument, das Vertrauen schafft und Verhandlungen strukturiert. Damit wird er zu einer wertvollen Grundlage für den späteren Vertragsabschluss.

Unterschiede zwischen LOI, Vorvertrag und MoU

Im wirtschaftlichen Alltag tauchen verschiedene Begriffe auf, die ähnliche Situationen beschreiben, jedoch rechtlich unterschiedlich wirken. Besonders häufig werden der Letter of Intent (LOI), der Vorvertrag und das Memorandum of Understanding (MoU) genannt. Alle drei dienen dazu, Zwischenergebnisse von Verhandlungen schriftlich festzuhalten. Der entscheidende Unterschied liegt in der Verbindlichkeit. Ein LOI ist in der Regel eine Absichtserklärung, die rechtlich nicht zum Vertragsabschluss verpflichtet. Er dokumentiert vielmehr, dass beide Parteien ernsthaft über ein Projekt verhandeln und die Grundlagen dafür festgelegt haben. Ein Vorvertrag dagegen verpflichtet die Parteien grundsätzlich dazu, später einen Hauptvertrag abzuschließen. Ist dieser ausreichend konkret formuliert, kann er sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Das Memorandum of Understanding ist dem LOI sehr ähnlich, wird aber häufig international verwendet und hat einen eher diplomatischen Charakter. Für Unternehmen ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen, um nicht unbeabsichtigt rechtliche Verpflichtungen einzugehen. Wer eigentlich nur eine Verhandlungsbasis schaffen möchte, sollte auf einen LOI setzen. Geht es dagegen um eine verbindliche Zusage, ist der Vorvertrag das richtige Mittel. Ein MoU ist besonders dann sinnvoll, wenn internationale Partner eingebunden sind.

Rechtlich unverbindlich oder faktisch bindend?

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass ein Letter of Intent keinerlei rechtliche Bedeutung habe. Zwar wird im LOI meist ausdrücklich auf die Unverbindlichkeit hingewiesen, dennoch entfaltet er faktische Bindungswirkungen. Das liegt daran, dass sich die beteiligten Parteien in späteren Verhandlungen regelmäßig auf die Inhalte beziehen. Ein LOI kann also als Maßstab für das Verhalten und die Erwartungen der Verhandlungspartner dienen. Wenn eine Partei plötzlich von klar festgehaltenen Punkten abweicht, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Besonders im Bereich der Haftung spielt dies eine Rolle: Wer durch einen LOI Vertrauen geschaffen hat, kann bei einem Bruch dieser Grundlagen schadensersatzpflichtig werden. Deshalb ist es für Unternehmer wichtig, genau zwischen unverbindlichen und bindenden Elementen zu unterscheiden. Typische bindende Bestandteile sind Vertraulichkeitsvereinbarungen, Kostenregelungen oder die Festlegung von Gerichtsständen. Wer hier ungenaue Formulierungen wählt, riskiert, dass eine unverbindlich gemeinte Passage rechtlich verbindlich ausgelegt wird. Der LOI ist also kein harmloses Dokument, sondern ein ernstzunehmendes Instrument, das mit Vorsicht und juristischer Expertise eingesetzt werden sollte.

Checkliste Letter of Intent – zentrale Aspekte für Verträge

Checkliste: Worauf Sie beim LOI achten sollten

Unternehmer, die einen Letter of Intent einsetzen möchten, sollten einige zentrale Punkte beachten. Erstens: Präzision in der Formulierung. Ungenaue Sätze oder vage Formulierungen können später zu Streit führen, weil sie unterschiedlich ausgelegt werden. Zweitens: Klare Trennung von bindenden und unverbindlichen Teilen. Vertraulichkeit, Kostenregelungen und die Pflicht, Betriebsinterna geheim zu halten, gehören typischerweise zu den verbindlichen Abschnitten. Dagegen sind Angaben zu Kaufpreisen oder Projektzielen meist unverbindlich. Drittens: Transparenz über offene Punkte. Ein LOI ist kein Ersatz für einen Vertrag, sondern eine Basis. Deshalb sollten offene Themen benannt werden, ohne dabei eine verbindliche Zusage zu machen. Viertens: Geltendes Recht und Gerichtsstand festlegen. Auch wenn noch kein endgültiger Vertrag besteht, schafft dies Sicherheit für beide Seiten. Schließlich sollte jeder LOI vor der Unterzeichnung von einem juristischen Experten geprüft werden. Besonders bei internationalen Projekten sind rechtliche Unterschiede zu berücksichtigen. Wer diese Punkte beachtet, nutzt den LOI als nützliches Instrument zur Vertrauensbildung und zur Strukturierung komplexer Verhandlungen, ohne unbeabsichtigt Verpflichtungen einzugehen, die sich später als nachteilig erweisen könnten.

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Letter of Intent Muster – typische Bestandteile einer Absichtserklärung

Wer einen Letter of Intent (LOI) erstellen möchte, sucht häufig nach einem passenden Muster. Auch wenn es keine verbindliche Standardform gibt, haben sich bestimmte Bestandteile in der Praxis bewährt. Ein Letter of Intent Muster enthält meist folgende Punkte:

  • Einleitung und Parteien: Wer schließt den LOI ab?
  • Ziel und Hintergrund: Worum geht es bei den Verhandlungen (z. B. Unternehmenskauf, Joint Venture, Immobiliengeschäft)?
  • Verhandlungsstand: Welche Punkte sind bereits geklärt, welche noch offen?
  • Geplantes Vorgehen: Zeitplan, weitere Schritte, Verantwortlichkeiten.
  • Vertraulichkeit: Schutz von Betriebsgeheimnissen und internen Informationen.
  • Kostenregelung: Wer trägt Beratungs- oder Prüfungskosten?
  • Rechtswahl und Gerichtsstand: Welche Rechtsordnung gilt im Streitfall?
  • Unterschriften: Bestätigung der Parteien.

Ein solches Muster sollte niemals ungeprüft übernommen werden, da jede Geschäftsbeziehung individuelle Besonderheiten aufweist. Stattdessen empfiehlt es sich, ein Muster als Orientierung zu nutzen und es anschließend juristisch anpassen zu lassen. Auf diese Weise entsteht eine Absichtserklärung, die Vertrauen schafft und gleichzeitig rechtlich sicher ist.

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Hinweis: Dieses Muster dient lediglich als Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

LOI im internationalen Geschäftsverkehr

Im internationalen Kontext gewinnt der Letter of Intent besondere Bedeutung. Unterschiedliche Rechtsordnungen, kulturelle Erwartungen und Sprachbarrieren können Verhandlungen zusätzlich erschweren. Ein LOI schafft hier Klarheit und Transparenz. Er ermöglicht es, Zwischenergebnisse festzuhalten und die Ernsthaftigkeit der Gespräche zu dokumentieren, ohne sofort einen bindenden Vertrag abzuschließen. Gerade in Ländern, in denen mündliche Zusagen stärker gewichtet werden, kann ein schriftlicher LOI Missverständnisse vermeiden. Dennoch gilt: Auch im internationalen Umfeld entfaltet der LOI eine faktische Bindungswirkung. Daher sollten Unternehmen darauf achten, präzise und rechtssichere Formulierungen zu wählen. Empfehlenswert ist es, bereits im LOI die Rechtsordnung und den Gerichtsstand festzulegen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Zudem sollten kulturelle Unterschiede berücksichtigt werden: Während ein LOI in Deutschland oft als unverbindlich gilt, wird er in anderen Ländern deutlich ernster genommen. Unternehmen, die international tätig sind, sollten daher ihre LOIs immer durch Fachanwälte mit internationaler Erfahrung prüfen lassen. So wird aus einem einfachen Dokument ein wirkungsvolles Instrument zur Sicherung erfolgreicher Geschäftsbeziehungen über Ländergrenzen hinweg.

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Haftung des Grundstückseigentümers im Mietrecht

Ein weiteres zentrales Thema im deutschen Zivilrecht betrifft die Haftung des Grundstückseigentümers für Nebenkosten. Lange war unklar, ob Eigentümer auch dann für Versorgungs- und Entsorgungskosten haften müssen, wenn bereits ein Vertrag mit dem Mieter besteht. Der Bundesgerichtshof hat hier Klarheit geschaffen: Ist der Mieter Vertragspartner des Versorgungsunternehmens, kann der Eigentümer nicht zusätzlich als Schuldner in Anspruch genommen werden. Das Urteil schützt Eigentümer vor Doppelbelastungen und schafft Rechtssicherheit. Für die Praxis bedeutet das: Versorgungsunternehmen müssen sich in erster Linie an den Vertragspartner wenden, auch wenn dieser zahlungsunfähig wird. Eigentümer können nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie selbst Vertragspartner sind. Diese Regelung verhindert widersprüchliche Vertragsverhältnisse und sorgt für eine klare Zuweisung von Pflichten. Für Vermieter ist es deshalb wichtig, bereits bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass Nebenkosten korrekt über den Mieter abgerechnet werden. Kommt es zu einer Insolvenz, können Eigentümer auf die klare Rechtsprechung des BGH verweisen und ihre Haftung erfolgreich abwehren. Dieses Urteil ist ein Meilenstein im Mietrecht und stärkt die Position von Eigentümern erheblich.

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Das BGH-Urteil von 2008 im Detail – aktuelle Bedeutung im Jahr 2025

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2008 (Az.: VIII ZR 293/07) markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Versorgungsverträgen. Im konkreten Fall hatten die Berliner Wasserbetriebe versucht, einen Grundstückseigentümer für offene Wasserversorgungskosten haftbar zu machen, nachdem die Mieterin insolvent geworden war. Der BGH lehnte dies ab und stellte klar: Besteht bereits ein Vertragsverhältnis zwischen Versorgungsunternehmen und einem Dritten, hier der Mieterin, haftet der Eigentümer nicht zusätzlich. Begründet wurde dies mit dem Vorrang bestehender Vertragsverhältnisse. Das Gericht betonte, dass Versorgungsunternehmen nicht mehrere parallele Verträge für dasselbe Versorgungsverhältnis schaffen können. Besonders bemerkenswert ist, dass der BGH nicht einmal eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung verlangte. Es genügte, dass sich ein Vertragsverhältnis aus den Umständen ergab, etwa durch jahrelange Rechnungsstellung an die Mieterin. Für die Praxis bedeutet das Urteil mehr Sicherheit für Eigentümer, die nicht für die Zahlungsunfähigkeit ihrer Mieter haften müssen. Gleichzeitig erinnert es Vermieter daran, bei Vertragsgestaltungen klare Zuweisungen vorzunehmen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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Aktuelle Bedeutung im Jahr 2025

Auch mehr als 15 Jahre nach seiner Verkündung hat das BGH-Urteil (Az. VIII ZR 293/07) unverändert praktische Relevanz. Für Grundstückseigentümer bedeutet es nach wie vor eine wichtige Absicherung: Sie haften nicht für Wasser- und Entsorgungskosten, wenn der Versorger bereits einen Vertrag mit dem Mieter oder Pächter abgeschlossen hat. Diese Rechtssicherheit schützt Eigentümer gerade in Fällen von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Mieters vor erheblichen finanziellen Risiken.

Für Versorgungsunternehmen hat das Urteil dazu geführt, dass Verträge heute sehr viel klarer formuliert werden. In der Praxis wird mittlerweile fast immer direkt mit dem tatsächlichen Nutzer des Grundstücks abgerechnet, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Besonders in der Immobilienwirtschaft – sei es bei Wohnungsvermietung oder Gewerbeobjekten – ist die Entscheidung bis heute ein maßgeblicher Leitfall. Sie schafft Planungssicherheit für Investoren, Vermieter und Hausverwaltungen. Da es bislang keine gegenteilige Rechtsprechung gibt, gilt die Entscheidung von 2008 auch im Jahr 2025 als fester Bestandteil der deutschen Rechtslage und bleibt ein wichtiger Orientierungspunkt für Eigentümer wie auch für Versorger.

Praktische Folgen für Vermieter und Eigentümer

Das BGH-Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis von Vermietern und Eigentümern. Zunächst stärkt es ihre Position gegenüber Versorgungsunternehmen. Eigentümer können sich darauf berufen, dass allein der Mieter als Vertragspartner haftet, wenn dieser die Leistungen in Anspruch genommen hat. Das schützt sie vor erheblichen finanziellen Belastungen im Falle einer Insolvenz. Gleichzeitig bedeutet das Urteil für Vermieter, dass sie bei der Vertragsgestaltung noch sorgfältiger vorgehen müssen. Es empfiehlt sich, Nebenkosten klar über den Mietvertrag zu regeln und sicherzustellen, dass Versorgungsunternehmen direkt mit dem Mieter abrechnen. Auf diese Weise lassen sich Missverständnisse und Haftungsrisiken vermeiden. Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien ist dies besonders wichtig, da hier die Kosten schnell hohe Summen erreichen können. Außerdem sorgt das Urteil für mehr Planungssicherheit: Eigentümer müssen nicht länger mit unvorhersehbaren Forderungen rechnen. Insgesamt stärkt die Entscheidung die Verhandlungsposition von Vermietern und trägt dazu bei, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Eigentümern, Mietern und Versorgungsunternehmen zu schaffen.

Versorgungsverträge und Insolvenz des Mieters

Ein kritischer Punkt im Mietrecht betrifft die Frage, was geschieht, wenn ein Mieter insolvent wird. Ohne klare Regelungen könnten Eigentümer in die Pflicht genommen werden, offene Versorgungs- und Entsorgungskosten zu übernehmen. Dank der Rechtsprechung des BGH ist dies jedoch ausgeschlossen, sofern ein direkter Vertrag zwischen Mieter und Versorger besteht. Für Eigentümer bedeutet das eine erhebliche Entlastung. Dennoch sollten sie sich nicht ausschließlich auf das Urteil verlassen. Empfehlenswert ist es, bereits im Mietvertrag detailliert festzuhalten, dass Nebenkosten direkt über den Mieter abgerechnet werden. Zudem können Eigentümer Sicherheiten verlangen, etwa Kautionen oder Bürgschaften, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern. Für Mieter wiederum bedeutet diese Regelung, dass sie ihre vertraglichen Verpflichtungen ernst nehmen müssen, da sie allein für die Kosten haften. Kommt es zur Insolvenz, trägt das Versorgungsunternehmen das Risiko, nicht der Eigentümer. Damit entsteht ein klarer Rahmen, der allen Beteiligten zugutekommt: Eigentümern, Mietern und Versorgern.

Rechtssicherheit für den Mittelstand

Sowohl der Letter of Intent als auch die BGH-Rechtsprechung zur Haftung von Grundstückseigentümern betreffen in besonderem Maße den Mittelstand. Kleine und mittlere Unternehmen sind häufig in Situationen, in denen klare Vertragsregelungen entscheidend sind. Ob es um die Vorbereitung von Joint Ventures, den Kauf von Unternehmensanteilen oder die Vermietung von Gewerbeflächen geht: Rechtssicherheit ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg. Ein sauber formulierter LOI schafft Vertrauen und verhindert Missverständnisse in der Anbahnungsphase von Verträgen. Gleichzeitig sorgt die Rechtsprechung dafür, dass Eigentümer nicht für die finanziellen Schwierigkeiten Dritter haftbar gemacht werden. Beides sind zentrale Bausteine, die mittelständischen Unternehmern Planungssicherheit geben. Wer rechtliche Grundlagen kennt und sie in der Praxis anwendet, stärkt seine Position im Wettbewerb. Gerade im Mittelstand, wo Ressourcen oft knapp sind, kann dies den entscheidenden Unterschied ausmachen. Deshalb lohnt es sich, in juristische Beratung und klare Vertragsgestaltung zu investieren, anstatt Risiken einzugehen.

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Tipps für Unternehmer bei Vertragsverhandlungen

Erfolgreiche Vertragsverhandlungen erfordern mehr als nur Verhandlungsgeschick. Unternehmer sollten stets die rechtliche Dimension im Blick behalten. Ein erster Tipp: Frühzeitig einen Letter of Intent einsetzen, um Zwischenergebnisse festzuhalten und Verhandlungspartner zu binden. Zweitens: Immer zwischen unverbindlichen und bindenden Teilen unterscheiden. So lässt sich verhindern, dass unbeabsichtigte Verpflichtungen entstehen. Drittens: Expertenrat einholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann helfen, Formulierungen rechtssicher zu gestalten. Viertens: Bei Miet- oder Versorgungsverträgen klare Zuständigkeiten definieren. Eigentümer sollten sicherstellen, dass Nebenkosten eindeutig dem Mieter zugeordnet werden. Fünftens: Vorausschauend handeln. Wer Risiken wie Insolvenz oder Zahlungsausfall in die Vertragsgestaltung einbezieht, ist besser geschützt. Letztlich gilt: Vertragsverhandlungen sind nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein strategischer Prozess. Sie sollten mit derselben Sorgfalt geführt werden wie andere zentrale Entscheidungen im Unternehmen. Wer diese Tipps beherzigt, legt den Grundstein für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.

Neben rechtlicher Klarheit ist auch die finanzielle Planung entscheidend. Ein Überblick dazu im Beitrag Flexibel sparen: das Tagesgeldkonto im Fokus.

Fazit: Recht als Erfolgsfaktor für Unternehmen

Rechtliche Klarheit ist ein entscheidender Erfolgsfaktor im Geschäftsleben. Der Letter of Intent zeigt, wie wichtig es ist, schon in frühen Verhandlungsphasen verbindliche Strukturen zu schaffen, ohne sofort einen Vertrag abzuschließen. Gleichzeitig verdeutlicht die BGH-Rechtsprechung, dass Eigentümer nicht für die finanziellen Verpflichtungen Dritter haften müssen, wenn bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Beide Themen unterstreichen, dass rechtliche Rahmenbedingungen keine Nebensache sind, sondern aktiv zur Stabilität und Sicherheit von Unternehmen beitragen. Für Unternehmer bedeutet das: Verträge und Absprachen sollten stets mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Wer rechtliche Stolperfallen vermeidet, kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und wirtschaftliche Chancen besser nutzen. Ob im Mittelstand oder im internationalen Geschäft – rechtliche Expertise ist ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die ihre rechtlichen Grundlagen im Griff haben, schaffen Vertrauen, vermeiden Konflikte und sichern langfristig ihren Erfolg.

Vergleich: Letter of Intent, Vorvertrag und Memorandum of Understanding

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den drei gängigen Dokumenttypen in der Vertragsanbahnung. So erkennen Sie auf einen Blick, welches Instrument für Ihr Vorhaben am besten passt.

DokumentVerbindlichkeitTypischer EinsatzZentrale InhalteRisiken bei schlechter Gestaltung
Letter of Intent (LOI)Grundsätzlich unverbindlich, jedoch mit faktischer Bindungswirkung (oft verbindlich: Vertraulichkeit, Kosten, Exklusivität)Unternehmenskauf, Joint Venture, Großprojekte, IT-BeschaffungenZwischenergebnisse, Zeitplan, Prüfungsrechte (Due Diligence), Non-Binding-Klausel, Rechtswahl/GerichtsstandUnklare Formulierungen → unerwünschte Bindung, Streit über „vereinbarte“ Punkte, Haftungsrisiken
VorvertragRechtlich bindend; kann Abschluss des Hauptvertrags erzwingen, sofern wesentliche Punkte bestimmt/bestimmbar sindWenn Einigung über Kernelemente bereits vorliegt und der Abschluss gesichert werden sollGegenstand, Preis/Mechanik, Fristen, Bedingungen (Conditions), Rechtswahl, DurchsetzbarkeitKontrahierungszwang trotz offener Details, gerichtliche Festlegung des Vertragsinhalts möglich
Memorandum of Understanding (MoU)Meist unverbindlich; international verbreitet, teils politisch/diplomatisch geprägtGrenzüberschreitende Kooperationen, Rahmenabsprachen mit mehreren StakeholdernGemeinsame Ziele, Rollen, Meilensteine, Governance, häufig Soft-Law-CharakterKulturspezifische Auslegung, Erwartungsbrüche, fehlende Rechtsklarheit ohne klare Non-Binding-Klauseln

FAQ

Was ist ein Letter of Intent und wozu dient er?

Ein Letter of Intent ist eine schriftliche Absichtserklärung, die Verhandlungsstand, Ziele und das weitere Vorgehen festhält. Er schafft Struktur, Verlässlichkeit und Vertraulichkeit in frühen Projektphasen, ohne sofort einen bindenden Hauptvertrag abzuschließen.

Ist ein Letter of Intent rechtlich bindend?

Der LOI ist in der Regel hinsichtlich des späteren Vertragsabschlusses unverbindlich. Häufig sind jedoch einzelne Klauseln (z. B. Vertraulichkeit, Exklusivität, Kosten, Gerichtsstand) verbindlich. Zudem kann der LOI eine faktische Bindungswirkung entfalten, wenn Parteien sich auf seine Inhalte berufen.

Worin liegt der Unterschied zwischen LOI, Vorvertrag und MoU?

LOI und MoU dokumentieren meist unverbindlich Zwischenergebnisse; der Vorvertrag ist bindend und kann den Abschluss des Hauptvertrags erzwingen. Das MoU ist international verbreitet und hat häufig Rahmen- oder Governance-Charakter.

Haftet der Grundstückseigentümer für Wasser- und Entsorgungskosten, wenn der Mieter Vertragspartner ist?

Grundsätzlich nein. Besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Versorgungsunternehmen und Mieter, haftet der Eigentümer nicht zusätzlich. Das schützt Eigentümer vor Doppelbelastungen, insbesondere bei Insolvenz des Mieters.

Welche Best Practices sollte ein Unternehmen beim LOI beachten?

Klare Trennung zwischen bindenden und unverbindlichen Teilen, präzise Formulierungen, ausdrückliche Non-Binding-Klausel, Festlegung von Rechtswahl/Gerichtsstand, Dokumentation offener Punkte und fachanwaltliche Prüfung – besonders bei grenzüberschreitenden Vorhaben.

Ulrike Kallmayer

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